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Ihr Gutachter und Kfz-Sachverständiger in Köln
Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall – und das passiert statistisch rund 4 Millionen Mal in Deutschland – sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Als Geschädigter haben Sie in diesem Fall das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten hierfür gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Falle ihrer Eintrittspflicht erstattet.
Unfallgutachten und Kostenvoranschlag
Nur ein von der Versicherung anerkanntes Gutachten dient der optimalen Beweissicherung. Wird der Ihnen entstandene Unfallschaden hingegen mittels eines Kostenvoranschlages einer Werkstatt oder direkt vom Versicherer des Unfallgegners geschätzt, können Ihnen Nachteile entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es, wie so oft, zu Streitigkeiten kommt.