Parkschäden an Motorrädern
Jemand fährt Ihr parkendes Motorrad an. Mit dem dabei entstandenen Kippschaden beginnt der Ärger. Der Unfallgegner behauptet aus der ersten Verlegenheit heraus, dies sei doch nicht so schlimm. Tatsächlich ist jedoch häufig ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Allein beschädigte Verkleidungsteile oder angeschrammte Anbauteile können bei hochwertigen Motorrädern Schäden von mehreren tausende Euro auslösen, ganz zu schweigen von versteckten Schäden hinter Verkleidungsteilen, wie Kühler, Halter und Träger. Des Weiteren kann es bereits bei einem vergleichsweise geringen Anstoß zu Rahmenschäden kommen. Diese und andere Schäden werden bei einer Begutachtung durch uns festgestellt und in unseren Gutachten dezidiert aufgeführt.
Auffahrschäden an Motorrädern
Sie stehen mit ihrem Motorrad an einer Ampel oder Kreuzung. Der Fahrer hinter Ihnen sieht erkennt die Situation zu spät und fährt auf. Ihnen wird im wahrsten Sinne des Wortes der Boden unter dem Füssen entzogen und Sie liegen neben ihrem Fahrzeug. Hierbei kommt es meist zu erheblichen Schäden an dem Motorrad, die im ersten Moment nicht ersichtlich sind. Rahmenschäden im Heckbereich oder sogar Schäden am Steuerkopf und Schwingendrehpunkt sind nach solchen Kollisionen häufig die Folge. Bei einer Begutachtung ihres Fahrzeuges durch uns als versierte Sachverständige werden diese Schäden in unseren Gutachten entsprechend dargestellt, was Ihnen als solide Grundlage bei der Geltendmachung Ihres materiellen Schadens dienen kann.
Sturz- und Kollisionsschäden an Motorrädern
Eine häufige Fallkonstellation ist die übliche Vorfahrtverletzung. Sie befahren mit ihrem Motorrad eine vorfahrt-berechtigte Straße und plötzlich wird Ihnen die Vorfahrt genommen und es kommt zu einer Kollision oder einem Sturzschaden. Nicht nur, dass ihr Fahrzeug hierbei einen erheblichen oder sogar einen Totalschaden erleidet. Möglicherweise kommt es zu weiteren Schäden der Schutzbekleidung oder schlimmstenfalls an Ihrer Person. Bei der Begutachtung des Fahrzeugschadens werden unsererseits auch vorhandene Schäden an der oft teuren Schutz- bzw. Motorradbekleidung fototechnisch festgehalten. Dies erleichtert Ihnen den späteren Nachweis der weiteren Unfallschäden. Das Vorgenannte gilt vom Grundsatz her auch für Unfallschäden an Motorrollern und anderen Zweirädern, auch wenn es hier gegebenenfalls um geringer Sachwerte geht.
Erfahrung & Know How
Seit über 50 Jahren im Dienste des Automobils profitieren Sie im Schadensfall von unserer langjährigen Erfahrung. Unsere Gutachten erstellen wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden!
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